Rechtsprechung
LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 56 SGB 6, § 57 SGB 6, § 56 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 1, § 56 Abs 3 Nr 2 SGB 1, § 56 Abs 2 Nr 2 SGB 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind in der Bereitschaftspflege
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind in der Bereitschaftspflege
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 03.12.2012 - S 6 R 568/11
- LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
Papierfundstellen
- NZS 2013, 743 (Ls.)
- FamRZ 2013, 1769
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes
Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
Dabei komme es auf eine zu Beginn des Pflegeverhältnisses vorausschauende Betrachtung an (BSG vom 23. April 1992 - B 5 RJ 70/90).Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und z.B. in den Kindergarten gehen kann (BSG vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90).
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines …
Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
Entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Oktober 1992 (Az. B 13 RJ 47/91) sei von einem familiären Band und von einer Lösung der Beziehung zu den leiblichen Eltern zu sprechen.
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der …
Zeiten der Bereitschaftspflege iS des § 33 SGB VIII können nicht als Kindererziehungszeit oder Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden (HessLSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).Die Zeit in der Bereitschaftspflege dient zudem auch dazu, rechtliche Fragen zu klären, die Situation der (Herkunfts-) Familie zu eruieren und ggf durch zB therapeutische oder ärztliche Maßnahmen zu verbessern, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und für es eine passende Pflegefamilie bzw ein Heim zu finden (vgl Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13 [juris]).
Wird ein Kind zur Bereitschaftspflege in eine Pflegefamilie gegeben, handelt es sich - unabhängig der sich rückschauend ergebenden Dauer - nicht um ein Pflegeverhältnis im Sinne des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I (ebenso Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).
Jedoch kann erst ab dem Zeitpunkt der Änderung (und nicht rückwirkend ab Beginn der familiären Bereitschaftspflege) in einem solchen Fall bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen vom Bestehen eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Sinne der Rentenversicherung ausgegangen werden (so zutreffend Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).